Das Therapeutikum stellt keine Rechnungen. Sie gehen mit jedem der teilnehmenden Therapeuten im Therapeutikum einen individuellen Behandlungsvertrag ein.

Die ärztlichen Praxen im Therapeutikum  rechnen ärztliche Leistungen nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Sie stellen im Zentrum die Rechnungen sofort fällig. Das bedeutet, dass sie direkt im Anschluss an die Behandlung Ihre Rechnung bekommen und bar oder elektronisch bezahlen.

Alle Patienten, die zum ersten Mal eine Arztpraxis im Therapeutikum aufsuchen, bekommen Ihre Rechnung direkt nach dem Erstkontakt und müssen sofort bezahlen. Alle Patienten, die schon bekannt sind, werden gebeten, ebenfalls die Rechnungen sofort begleichen – sie können aber auf Wunsch auch die Rechnung mitnehmen und später von zu Hause überweisen.

Da die amtliche Gebührenordnung seit 1996 nicht aktualisiert wurde und Ärzte heute noch die gleichen Honorare bekommen, wie damals, bewegen sich die Liquidationen am oberen Rand der möglichen Abrechnungsspektrums. Die Kosten einer Erstuntersuchung variieren von Praxis zu Praxis. Details dazu erfahren Sie auf den jeweiligen Homepages der Zentrumsmitglieder.

Die amtliche Gebührenordnung können Sie hier einsehen.

Kostenerstattung durch Dritte

Einige der von den Ärzten erbrachten Leistungen entsprechend nicht den Leistungen, die von der Gebührenordnung abgedeckt werden. Insbesondere ganzheitliche Untersuchungsmethoden und Therapien werden von Beihilfestellen oder private Krankenversicherern manchmal nicht akzeptiert und die entsprechenden Kosten NICHT oder nur teilweise erstattet. Die Mitarbeiter und Therapeuten im Therapeutikum können Ihnen im Vorhinein keine Auskunft geben, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Das ist in der Regel abhängig von Ihrem persönlichen Verträgen mit Ihren Kostenträgern.

Grundsätzlich werden die Rechnungen, unabhängig von der Erstattung durch Dritte, in voller Höhe fällig.

Mit Unterzeichnung eines Behandlungsvertrages erklären Sie, dass Sie die Kosten für die Behandlung durch den jeweiligen Arzt oder nichtärztlichen Therapeuten übernehmen, auch wenn Sie Teile davon nicht erstattet bekommen und selbst zuzahlen müssen.

Rechnungsstellung

Wir erstellen Rechnungen entsprechend den Vorschriften der GOÄ. Das bedeutet aus den ärztlichen Rechnungen gehen eindeutig das Datum der Behandlung, die Diagose(n) , die erbrachte Leistung, die Gebühren sowie die Steigerungsfaktoren gem. GOÄ hervor. Bei Sachleistungen über 25€ (z.B. Impfstoffe, Medikamente) bekommen Sie einen entsprechenden Beleg über unsere Einkaufspreise, den Sie mit der Rechnung bei Kostenträgern einreichen können.

Grundsätzlich werden die Rechnungen in voller Höhe fällig, unabhängig von der Erstattung durch Dritte.

Wir wissen, dass manche Beihilfestelle oder mancher private Krankenversicherer Teile unserer Rechnungen nicht anerkennt. Wir können Ihnen keine Auskunft im Vorhinein geben, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Das ist in der Regel abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag, den wir nicht kennen und auch nicht diesbezüglich prüfen können.

Mit Unterzeichnung unseres Behandlungsvertrages erklären Sie, dass Sie die Kosten für die Behandlung übernehmen, auch wenn Sie Teile davon nicht erstattet bekommen und selbst zuzahlen müssen.

Stellungnahme und Begründung

Die Form unserer Rechnungsstellung reicht aus, damit der Sachbearbeiter Ihrer Abrechnungsstelle den Vorgang bearbeiten kann. Wir geben keine extra Stellungnahmen ab und begründen nicht gegenüber Kostenträgern, weshalb wir was für nötig gehalten haben. Wir investieren unsere Zeit lieber in die Behandlung von kranken Menschen. Hintergrund dieses Vorgehens, ist, dass die Versicherer zunehmend Ärzte mit Verwaltungsaufgaben belasten und Verantwortung auf Patienten abwälzen, weil sie wissen, dass ein nicht geringer Teil dann klein bei gibt und die Versicherung trotz Zahlungspflicht Kosten spart.